AGB & Impressum

 

Lunato GmbH
Leopoldstr. 85
80802 München

Tel.: 089-30 77 66-0
Fax: 089-30 77 66-20
Email: mail(at)lunato.de

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Geschäftsführender Gesellschafter: Stephan Rappold
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 274 15 67 18

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Stephan Rappold
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Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Geltung der AGB

Dem Verkauf unserer Waren und unseren sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Abweichenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Abnahme unserer Ware oder sonstigen Leistungen gelten die Geschäftsbedingungen durch den Besteller, selbst im Fall seines vorausgegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung für jeden einzelnen Vertrag. Diese Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 14 BGB.

2. Konzept, Planung und Präsentation

Jegliche, auch teilweise Verwendung von uns mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Planungs-, Konzept- oder Präsentationsdaten), seien sie urheberrechtlich geschützt oder nicht, bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der unseren Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Unterlagen des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Honorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Abwicklung von Aufträgen

3.1 Aufträge werden erst durch die Auftragsbestätigung von Lunato verbindlich. Wird eine solche nicht übermittelt, ist der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend. Mündliche Vereinbarungen wie Nebenabreden und Zusagen von Vertretern, müssen durch den Lieferanten schriftlich bestätigt werden.

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Unsere Online-Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Artikeländerungen in Farbe und Design sowie technische Verbesserungen behalten wir uns ausdrücklich vor.

Für Verkäufe oder Abschlüsse, die Handelsvertreter tätigen, behalten wir uns stets die endgültigeEntscheidung vor. Bei ersten Geschäften mit uns unbekannten Firmen behalten wir uns das Recht vor, gegen Nachnahme zu liefern oder Vorauskasse zu fordern. Zwecks späterer Kreditgewährung werden diese Firmen gebeten, uns Referenzen darzustellen.

3.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Kostenvoranschläge, Planungsrelevante Daten, Simulationen, Fotos, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die wir erstellen oder erstellen lassen, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben unser Eigentum. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung sind wir nicht verpflichtet.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, auf der Rückseite oder an geeigneter Stelle der von uns gelieferten Artikel unseren Firmennamen anzubringen. Auch behalten wir uns vor, im Kundenauftrag gefertigte Artikel als Muster oder zu Werbezwecken weiter zu verwenden.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle unsere Preise werden ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer ausgewiesen und gelten, sofern nicht gesondert vereinbart, ab unserem Geschäftssitz. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, bei Warenlieferung ab Werk und Lager, einschließlich unserer Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Warenlieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei an die Empfangsstation des Bestellers, ausschließlich Hausfracht. Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Eilgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten. Soweit nicht anders vereinbart, trägt der Besteller die Versandkosten. Bei Nicht-Vereinbarung ist der Lieferant für die Dauer von vier Monaten ab Auftragsbestätigung an die Preise gebunden. Danach ist der Lieferant berechtigt, Preiserhöhungen vorzunehmen, sofern nach der Auftragsbestätigung Kostensteigerungen erfolgten. Im Falle eines Lieferverzuges des Lieferanten hat diese Regelung keine Gültigkeit.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden erfüllungshalber angenommen, damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

4.3 Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen behalten wir uns vor, alle Forderungen gegenüber dem Besteller fällig zu stellen. Gleiches gilt für Begebenheiten, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und / oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen auf diesen sowie andere Verträge ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Lieferant behält sich für diesen Fall vor, angenommene Schecks oder rediskontfähige Wechsel zurückzugeben und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Zudem kann der Lieferant bei noch offenstehenden Lieferungen Vorauszahlungen verlangen und nach Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und hat das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.

4.4 Die Möglichkeit Zahlungen zurückbehalten oder mit einer vom Lieferanten bestrittenen Forderung aufzurechnen durch den Bestellers ist ausgeschlossen.

4.5 Wird der Zahlungstermin überschritten, werden Zinsen in Höhe von 7,5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz fällig, ohne dass vorher eine Mahnung erfolgen muss.

4.6 Preiskorrekturen behalten wir uns bei außergewöhnlichen Schwankungen der Rohstoff- und Devisennotierungen vor. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferfrist von mehr als 3 Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Steigerung der Lohnkosten oder Materialpreisen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Besteller Kündigungsrecht.

5. Lieferung, Lieferfristen

5.1 Unsere Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von uns zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

5.2 Lieferzeiten werden ab Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen sowie der vereinbarten Anzahlung gezählt. Lieferfristen und Termine gelten mit einer Toleranz von vier Wochen (außer bei gesondert vereinbarten Fixgeschäften). Lieferzeiten gelten als eingehalten, wenn die zu liefernde Ware das Lager des Lieferanten vor ihrem Ablauf verlassen hat.

5.3 Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

5.4 Zulässig sind Teillieferungen. Der Besteller muss überdies unbeschadet seiner Gewährleistungsansprüche – auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen – Bestellungen annehmen.

5.5 Behördliche Eingriffe (wie Zoll), Rohstoffengpässe, Aussperrungen, Streiks, Transport- oder Flugverbote und unvorhergesehene Liefererschwernissen, die nicht vom Lieferanten zu vertreten sind, können die Lieferzeit verlängern. Gleiches gilt für höhere Gewalt. Der Lieferant kann in diesen Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers bestehen in vorgenannten Fällen nicht.

5.6 Sofern Produktspezifikationen und Ausstattungen der gelieferten Produkte gemäß dem technischen Fortschritt verändert werden, muss der Besteller die Ware dennoch annehmen.

5.7 Wettbewerbsrechtliche Überprüfungen sind nur dann unsere Aufgabe, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

6. Abwicklung

6.1. Beim Versand an den Besteller wählen wir Verpackung und Versandart nach bestem Ermessen. Bei allen Bestellungen, die unter einem Nettowarenwert von EUR 2.500,00 (ohne MwSt.) liegen, werden die Kosten für Verpackung, Handling und Versand berechnet. Die Mindestpauschale für diese Lieferungen beträgt EUR 25,00.

6.2. Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen unseres Werkes oder Lagers (bei Streckengeschäften des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten), geht die Gefahr auf den Besteller über. Bei Verzögerung des Versands in Folge von Umständen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wird die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft übertragen. Sofern nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorgesehen, gelten keine festen Liefertermine. Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren.

6.3 Lieferungen bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche durch den Besteller, auch wenn Rechnungen für besonders bezeichnete Forderungen bezahlt ist. Das vorbehaltende Eigentum an den Lieferungen (Vorbehaltsware) gilt bei laufender Rechnung als Sicherung für die Saldorechnung. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflicht uns gegenüber nicht, sind wir im Übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seinen Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei einer Verarbeitung oder Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttorechungswertes der Vorbehaltsware auf uns über.

Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als 10%, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller zurückzuübertragen.

6.4 Eine Stornierung und/oder die Rückgabe von schriftlich bestellten und freigegebenen Produkten ist grundsätzlich nicht möglich (Sonderanfertigungen). Die entsprechende Rechnung wird in jedem Fall zur Zahlung fällig. Soweit der Verkäufer mündliche Nebenabreden und Zusicherungen abgibt, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten.

Die Ware verlässt erst das Lager, wenn der Betrag unserem Konto (gültig ist die Bankverbindung auf der Rechnung) gutgeschrieben wurde. Sollte der Betrag nicht innerhalb von 10 Tagen unserem Konto gutgeschrieben sein, so erhält der Kunde eine Aufforderung, den Betrag zu zahlen. Eine Nichtzahlung der Ware kommt nicht einer Stornierung gleich! Eine Stornierung ist nach Produktionsbeginn grundsätzlich nicht mehr möglich.

7. Gewährleistung, Haftung

7.1 Von uns gelieferte Produkte und Leistungen hat sind durch der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt (spätestens 5 Tage), in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.

7.2 Ziehen wir zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden wir deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 7.1 erwerben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

7.2 Unsere Gewährleistungsverpflichtung beträgt 24 Monate für Leuchten und leuchttechnisches Zubehör sowie 6 Monate für Leuchtmittel.

7.3 Bei ordnungsgemäßer und berechtigter Mängelanzeige ist uns zunächst durch den Besteller Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist und eigener Wahl zu gewähren. Wir sind berechtigt, die Beseitigung eines Mangels abzulehnen, wenn die Mängelbeseitigung kostenseitig den Kaufpreis der mangelhaften Ware übersteigen. In diesem Fall behalten wir uns vor, lediglich die Lieferung einer mangelfreien Sache durchzuführen.

7.4 Wird die Gewährleistungsverpflichtung wie oben beschrieben nicht durch uns erfüllt, kann der Besteller zur den Preis herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bezüglich der mangelhaften Leistung. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondere hinsichtlich von Folgeschäden sowie entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen, soweit wir diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Kosten für die Rücksendung defekter Artikel trägt der Besteller. Auch Ansprüche aus Folgekosten durch Dritte (etwa durch Montage), die dem Besteller dadurch entstehen, dass er bei uns bezogene Ware einbaut oder in irgendeiner Weise weiterverarbeitet, schließen wir ausdrücklich aus, auch für den Fall dass ein durch uns geliefertes Produkt einen Defekt aufweist und ausgetauscht werden muss.

7.5 Unser Unternehmen schließt die Haftung für Schäden aus, die durch dritte Personen, nicht fachgerechte Montage, Überbelastung im Einsatz oder unter zu großer Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit, Überspannung oder chemische Einflüsse entstehen, sofern diese nicht auf unserem Verschulden beruhen. Vorgenannte Ursachen haben den Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche zur Folge. Ebenso verhält es sich bei eigenmächtigen Reparaturen oder Veränderungen an der gelieferten Ware durch den Besteller oder Dritte.

7.6 Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, dass dieser den nach § 377 HGB geschilderten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Mängelansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Mangel dadurch entstanden ist, dass die gelieferte Ware unsachgemäß befördert, gelagert, behandelt oder verarbeitet wurde. Mängelansprüche bestehen ferner nicht bei natürlicher Abnutzung oder bei natürlichem Verschleiß. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Wir haften für ein arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie für eine garantierte Beschaffenheit der Sache.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Sache. DieVerjährungsfrist im Fall eines Rückgriffs nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt.

8. Auskünfte, Beratung

Alle mündlichen und schriftlichen Angaben, Planungen, Empfehlungen oder Simulationen über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Der Besteller wird nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen.

9. Haftung

Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wir haften bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz. Weitere Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

10. Haftungsausschluss

Lunato haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche des Käufers – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind.

11. Schadensersatz

Schadensersatz leistet Lunato nur im Rahmen der zwingenden Grenzen des Produkthaftpflichtgesetzes und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen, sofern Lunato weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Unberührt bleibt eine Haftung nach § 309 Nr. 7 a BGB. Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grobem Verschulden durch Lunato. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer. Gewährleistung besteht im Übrigen nach den kaufrechtlichen Bestimmungen.

12. Datenspeicherung, Datenschutz

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Persönliche Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellung erfragt, es sei denn, der Kunde wünscht zusätzliche Servicedienstleistungen. Der Kunde kann jederzeit eine Löschung seiner Daten erwirken. Kundendaten werden selbstverständlich nicht zum Zwecke der Werbung oder Markt- oder Meinungsforschung weitergegeben.

13. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere Lieferanten ist der jeweilige Versendungsort. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtung des Bestellers ist München.

14. Anwendbares Recht; Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und uns gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliches Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte an unserem Geschäftssitz zuständig. Wir können den Besteller jedoch auch bei den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes rechtlich belangen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.